Die Holding ist kein Selbstzweck. Wir zeigen Dir anhand klarer Kriterien, ab wann eine zweistufige Struktur Sinn ergibt und welche Fehler teuer werden.
Wer als Unternehmer oder Selbstständiger wächst, stößt früher oder später auf den Begriff Holding GmbH. In vielen Foren und Videos wird das Konstrukt fast wie ein Wundermittel beschrieben – dabei lohnt es sich nicht für jeden. In diesem Beitrag erklären wir, wie eine GmbH und Holding steuerlich zusammenspielen, welche Holding-Vorteile es konkret gibt und ab welcher Gewinnhöhe eine Holding zu gründen tatsächlich Sinn ergibt.
Um zu verstehen, warum eine Holding GmbH steuerlich interessant sein kann, muss man zunächst die beiden Besteuerungssysteme in Deutschland kennen.
Privatpersonen – dazu zählen Angestellte, Einzelunternehmer, aber auch Einkünfte aus Vermietung, Kryptogewinnen oder Gold – zahlen Einkommensteuer nach einem progressiven Modell. Bis zu einem Freibetrag von rund 12.000 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz mit jedem verdienten Euro. Ab etwa 70.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei 42 %, mit Kirchensteuer und Soli schnell bei 45–47 %. Ab rund 270.000 € Jahresgewinn springt der Satz auf 45 % – inklusive Zuschlägen landet man dann oft über 50 %.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH funktionieren dagegen nach dem Flat-Tax-Prinzip: Vom ersten Euro bis in Milliardenhöhe gilt derselbe Steuersatz – rund 15 % Körperschaftsteuer plus ungefähr 15 % Gewerbesteuer (abhängig von der Gemeinde, meist zwischen 13 und 17 %). In Summe kommt man auf etwa 30 %, unabhängig von der Gewinnhöhe.
Ab einem bestimmten Punkt ist der private Steuersatz also spürbar höher als der einer GmbH – und genau hier setzt die Überlegung GmbH und Holding an.
Der Begriff "Holding" ist kein feststehender Rechtsbegriff, sondern beschreibt umgangssprachlich eine Gesellschaft, deren einziger Zweck die Verwaltung von Vermögen ist. In der Praxis handelt es sich meist um eine zweite GmbH, die Anteile an der operativen Gesellschaft (der eigentlichen "OpCo") hält.
Gründest du zunächst nur eine GmbH, gehört das erwirtschaftete Geld der Gesellschaft – nicht dir privat. Um Geld zu entnehmen, brauchst du einen Anstellungsvertrag: Das Gehalt wird privat versteuert, der verbleibende Gewinn in der GmbH mit rund 30 %. Im Idealfall wird das Gehalt so gewählt, dass die private Steuerlast nicht über die 30 % der GmbH-Besteuerung hinausgeht.
Bleibt Gewinn in der GmbH übrig, den du nicht privat verbrauchst, sondern investieren möchtest, entstehen zwei zentrale Probleme:
Genau an diesem Punkt zeigt sich, warum viele Unternehmer eine Holding gründen.
Eine zweite Gesellschaft oberhalb der operativen GmbH – die Holding – löst beide Probleme gleichzeitig:
Bevor man eine Holding gründen sollte, lohnt sich ein realistischer Blick auf die Kosten:
Diese Kosten sollten durch den Steuervorteil klar übertroffen werden, damit sich das Konstrukt rechnet.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber als grobe Richtwerte haben sich in der Praxis folgende Grenzen bewährt:
Wer privat einen hohen Verbrauch hat und entsprechend viel Gehalt benötigt, sodass in der operativen Gesellschaft kaum Gewinn zum Investieren übrig bleibt, profitiert dagegen (noch) nicht von einer Holding-Struktur.
Wer bereits Gewinne in einem Einzelunternehmen oder einer GbR erwirtschaftet, kann nicht einfach spontan zum Notar gehen und eine Holding gründen, um die bestehende Tätigkeit "umzuwandeln". Ohne saubere steuerliche Gestaltung drohen dabei erhebliche steuerliche Probleme. Eine Umwandlung in eine GmbH-und-Holding-Struktur sollte daher immer im Vorfeld mit einem Steuerberater geplant werden.